Tauchausbilder /Trainer / Ausbildertrainer
Alle IDIC Ausbilderstufen sowie Ausbilder Trainerstufen
Allgemein zu den Ausbilderstufen für das Gerätetauchen
Ausbilder bei der IDIC haben von Beginn die Norm ISO 24802-2:2014 zu erfüllen und diese positiv zum Abschluß zu bringen. Mit dieser Ausbildung hat man bereits unter besonderen Voraussetzungen und Teilprüfungen bis hin die Tätigkeit als Ausbilder Trainer bei der IDIC auszuüben.
Ausbilder für Schnorcheltauchen (Snorkeling Diving Instructor)
Du wirst auf alle wesentlichen und notwendigen Inhalte des Schnorcheltauchens vorbereitet. Theoretischen und praktischen Ausbildungsschritte werden methodisch gelehrt. Besonderes Augenmerk wird auf Sicherheit und vor allem auf den Erhalt unserer Umwelt gelegt.
Ausbildungsberechtigungen für:
- Schnorchelausbildung / Snorkeling Diver
Allgemeine Voraussetzung:
- Alter: Ab 18 Jahre
- Geistige und körperlich gute Verfassung
- Gültige ärztliche Tauchtauglichkeitsbescheinigung (für das Schnorcheltauchen)
- Sehr gute Schwimmkenntnisse
- Fertigkeiten über Tauchsicherheit und Rettung, Sauerstoffanwender, Bootstauchen, Strömungstauchen
- Erste Hilfe und HLW Kurs nicht älter als ein Jahr
- Kenntnisse über Navigationshilfen (z.B. Pläne, Seekarten, Gezeitentafeln)
- Instructor * oder Apnea Instructor
Fachspezifische Voraussetzung:
- Eine Bestätigung einer erbrachten Einschulung über die Dienstleistungen des Freizeittauchens und Anforderungen an Dienstleister des Freizeit Gerätetauchens nach ISO 24803
- Umfassendes Wissen über Fertigkeiten des Schnorcheltauchens und folgender spezielle Bereiche: Tauchsicherheit und Rettung, Sauerstoffanwender, Bootstauchen, Strömungstauchen
Ausbilder Assistent (Assistent Instructor)
Ausbilder bei der IDIC bedeutet eine hoch qualifizierte Ausbildung als Ausbilder unter allen notwendigen Voraussetzungen positiv zum Abschluss gebracht zu haben. Der Ausbilderassistent dient dazu, um einen Ausbilderanwärter ausreichend Zeit zu gewähren um fehlende Teile zum Abschluss bringen zu können oder noch Erfahrungswerte anzusammeln für die spätere Tätigkeit als selbstständiger Ausbilder.
Ausbildungsberechtigungen unter Aufsicht über:
- Ausbildungsteile im begrenzten Gewässer sowie Theorieteile bis zum selbstständigen Taucher (Open Water Diver)
Allgemeine Voraussetzung:
- Alter: Ab 18 Jahre
- Geistige und körperlich gute Verfassung
- Gültige ärztliche Tauchtauglichkeitsbescheinigung
- Mindestens 100 geloggte Tauchgänge, davon mindestens 50 % von dem regionalen Gebiet, wo hauptsächlich der Wohnort/Ausbildungsort ist
- Umfassendes Wissen über taucherischen Fertigkeiten bis hin zum Dive Supervisor müssen gegeben sein
- Erste Hilfe und HLW Kurs nicht älter als ein Jahr
- Kenntnisse über Navigationshilfen (z.B. Pläne, Seekarten, Gezeitentafeln)
Fachspezifische Voraussetzung:
- Eine Bestätigung einer erbrachten Einschulung über die Dienstleistungen des Freizeittauchens und Anforderungen an Dienstleister des Freizeit Gerätetauchens nach ISO 24803
- Mindestens Dive Supervisor oder Äquivalent nach Ö–Norm EN ISO 24801-3 (EN 14153-3)
- Erfahrungsnachweiß über Tätigkeiten im Ausbildungswesen in Theorie sowie Praxis.
Ausbilder * (Instructor *)
Mit der bereits erweiternden persönlichen Taucherfahrung oder als „Instructor Assistent “ kann der direkte Einstieg in die Ausbildung beziehungsweise der Abschluss zum Instructor * erfolgen.
Ausbildungsberechtigungen für:
- Schnorchelausbildung – Snorkeling Diver
- Beaufsichtigte Taucher – Elementar Diver
- Selbstständige Taucher – Open Water Diver
- Fortgeschrittener Selbstständiger Taucher – Advanced Open Water Diver
Allgemeine Voraussetzung:
- Alter: Ab 18 Jahre
- Geistige und körperlich gute Verfassung
- Gültige ärztliche Tauchtauglichkeitsbescheinigung
- Mindestens 100 geloggte Tauchgänge, davon mindestens 50 % von dem regionalen Gebiet, wo hauptsächlich der Wohnort/Ausbildungsort ist
- Umfassendes Wissen über taucherischen Fertigkeiten bis hin zum Dive Supervisor müssen gegeben sein
- Erste Hilfe und HLW Kurs nicht älter als ein Jahr
- Kenntnisse über Navigationshilfen (z.B. Pläne, Seekarten, Gezeitentafeln)
Fachspezifische Voraussetzung:
- Eine Bestätigung einer erbrachten Einschulung über die Dienstleistungen des Freizeittauchens und Anforderungen an Dienstleister des Freizeit Gerätetauchens nach ISO 24803
- Mindestens Dive Supervisor oder Äquivalent nach Ö–Norm EN ISO 24801-3 (EN 14153-3)
- Quereinsteiger müssen mindestens Ausbildererfahrung nach Norm ISO 24802-1:2014 aufweisen können
- Erfahrungsnachweiß über Tätigkeiten im Ausbildungswesen in Theorie sowie Praxis.
Ausbilder ** (Instructor **)
Mit der bereits erweiternden persönlichen Taucherfahrung oder als „Instructor *“ kann der direkte Einstieg in die Ausbildung beziehungsweise der Prüfung zum Instructor ** erfolgen.
Ausbildungsberechtigungen für:
- Schnorchelausbildung – Snorkeling Diver
- Beaufsichtigte Taucher – Elementar Diver
- Selbstständige Taucher – Open Water Diver
- Fortgeschrittener Selbstständiger Taucher – Advanced Open Water Diver
- Rettungstaucher – Rescue Diver
- Gruppen Leiter – Dive Supervisor
Allgemeine Voraussetzung:
- Alter: Ab 18 Jahre
- Geistige und körperlich gute Verfassung
- Gültige ärztliche Tauchtauglichkeitsbescheinigung
- Mindestens 150 geloggte Tauchgänge, davon mindestens 50 % von dem regionalen Gebiet, wo hauptsächlich der Wohnort/Ausbildungsort ist
- Umfassendes Wissen über taucherischen Fertigkeiten als Ausbilder müssen gegeben sein
- 5 OWD – Kurse / 3 AOWD – Kurse / 12 Zusatzausbildungen
- Erste Hilfe und HLW Kurs nicht älter als ein Jahr
- Kenntnisse über Navigationshilfen (z.B. Pläne, Seekarten, Gezeitentafeln)
Fachspezifische Voraussetzung:
- Eine Bestätigung einer erbrachten Einschulung über die Dienstleistungen des Freizeittauchens und Anforderungen an Dienstleister des Freizeit Gerätetauchens nach ISO 24803
- Quereinsteiger müssen mindestens Ausbildererfahrung nach Norm ISO 24802-2:2014 aufweisen können
- Erfahrungsnachweiß über Tätigkeiten im Ausbildungswesen in Theorie sowie Praxis.
Ausbilder Trainer (Instructor Trainer)
Mit der bereits erweiternden persönlichen Taucherfahrung oder als „Instructor **“ kann der direkte Einstieg in die Ausbildung beziehungsweise der Prüfung zum Instructor Trainer erfolgen.
Ausbildungsberechtigungen für:
- Schnorchelausbildung – Snorkeling Diver
- Beaufsichtigte Taucher – Elementar Diver
- Selbstständige Taucher – Open Water Diver
- Fortgeschrittener Selbstständiger Taucher – Advanced Open Water Diver
- Rettungstaucher – Rescue Diver
- Gruppen Leiter – Dive Supervisor
- Ausbilder Schnorcheltauchen – Snorkeling Instructor
- Ausbilder Assistent – Instructor Assistent
- Ausbilder * – Instructor *
- Ausbilder ** – Instructor **
Allgemeine Voraussetzung:
- Alter: Ab 21 Jahre
- Geistige und körperlich gute Verfassung
- Gültige ärztliche Tauchtauglichkeitsbescheinigung
- Mindestens 300 geloggte Tauchgänge, davon mindestens 50 % von dem regionalen Gebiet, wo hauptsächlich der Wohnort/Ausbildungsort ist
- Alle Zusatzausbildungen sowie eine große Anzahl Ausbildungen bis hin zu Dive Supervisor Zertifizierungen müssen dokumentiert und nachweißlich dem IDIC Headquarter übermittelt werden. Ausbildungen/Zertifizierungen müssen in einem Zeitraum von 10 Jahren geleistet worden sein.
- Erste Hilfe und HLW Kurs nicht älter als ein Jahr
- Instructor **
Fachspezifische Voraussetzung:
- Eine Bestätigung einer erbrachten Einschulung über die Dienstleistungen des Freizeittauchens und Anforderungen an Dienstleister des Freizeit Gerätetauchens nach ISO 24803
- Quereinsteiger müssen über das normale Maß hinaus eine Ausbildererfahrung nach Norm ISO 24802-2:2014 aufweisen können
- Verbandsmitarbeit ausgestellt durch das IDIC Headquarter.
Ausbilder für Spartenausbildungen (Instructor für Speciality Diving Courses)
Bereiche wo sehr komplexe Inhalte die Ausbildungen umfasst. Daher muss man hier bereits über sehr hohen Wissenstand als Grundstock besitzen. In den Spartenbereichen gibt es zu jedem Bereich einen Ausbilder Trainer der entweder durch eine Prüfung diesen Bereich abdeckt oder über seine fachlichen Qualifikationen diese Kriterien erfüllt und von der Verbandsführung bestellt wird.
Ausbildungsberechtigungen je nach geprüfter oder übertragenen Sparten:
- Eistauchen – Ice Diving
- Apneatauchen – Apnoe Diving
- Grottentauchen Zone 1/2 Cavern Diving Zone 1/2
- Kreislauftauchen – Rebreather Diving
- Unterwasser Archäologie – Underwater Archeology
- Unterwasser Biologie – Marine Biology
- Unterwasser Fotografie – Underwater Photography
- Kindertauchlehrer – Scuba Kids Diving
Allgemeine Voraussetzungen für Ausbilder:
- Alter: Ab 18 Jahre
- Geistige und körperlich gute Verfassung
- Gültige ärztliche Tauchtauglichkeitsbescheinigung
- Mindestens Instructor * oder Äquivalent
Fachspezifische Voraussetzung für Ausbilder:
- Eine Bestätigung einer erbrachten Einschulung über die Dienstleistungen des Freizeittauchens und Anforderungen an Dienstleister des Freizeit Gerätetauchens nach ISO 24803
- Zertifizierung von dem Spartenbereich oder von den Spartenbereichen
Allgemeine Voraussetzung für Ausbilder Trainer:
- Alter: 21 Jahre
- Geistige und körperlich gute Verfassung
- Gültige ärztliche Tauchtauglichkeitsbescheinigung
- Mindestens Instructor ** oder Äquivalent
Fachspezifische Voraussetzung für Ausbilder Trainer:
- Zusätzliche zum Beispie berufliche beurkundete Qualifikationen über den persönlichen Kenntnissen der betroffen Spate.
Ausbilder für Speziallehrgänge (Instructor für Speciality Education)
Bereiche die oft aus regionalen Überlegungen oder speziellen Angeboten der einzelnen Tauchbasen von Sporttauchern dadurch gewünscht werden.
Ausbildungsberechtigungen je nach geprüfter oder übertragenen Sparten:
- Wracktauchen – Wreck Diving
- Bergseetauchen – Mountain Lake Diving
- Vollgesichtsmaskentauchen – Full Face Mask Diving
- Trockentauchen – Dry Suit Diving
- Nitroxtauchen – Nitrox Diving O² < 41%
- Sauerstoffanwender Oxygen Providor
- Flusstauchen – River Diving
Allgemeine Voraussetzung für Ausbilder:
- Alter: Ab 18 Jahre
- Geistige und körperlich gute Verfassung
- Gültige ärztlicher Tauchtauglichkeitsbescheinigung (sofern Tauchgänge durchgeführt werden müssen!)
- Mindestens Instructor * oder Äquivalent
Fachspezifische Voraussetzung für Ausbilder:
- Eine Bestätigung einer erbrachten Einschulung über die Dienstleistungen des Freizeittauchens und Anforderungen an Dienstleister des Freizeit Gerätetauchens nach ISO 24803
- Zertifizierung von den betroffenen Bereichen und zusätzlich eine praktische Erfahrung dokumentiert und dem IDIC Headquarter übermittelt.
Trainer für Sonderausbildungen (Coach for Special Education)
Bereiche die umfassen Sondergebiete mit den darin enthaltenden speziellen Informationen die von einem darin sehr erfahrenen Ausbilder trainiert werden.
Ausbildungsberechtigungen je nach geprüfter oder übertragenen Sparten:
- Defibrillator
- Materialkunde / Equipment Specialist
- Einsatztaucher für Rettungsorganisationen – Commitment Diver for the Organsiation
Allgemeine Voraussetzung für Ausbilder:
- Alter: Ab 18 Jahre
- Geistige und körperlich gute Verfassung
- Gültige ärtzliche Tauchtauglichkeitsbescheinigung (sofern Tauchgänge durchgeführt werden müssen!)
- Mindestens Instructor Assistent
- Erste Hilfe und HLW Kurs nicht älter als ein Jahr sowie einen Einschulungsnachweis auf einem Anwender eines Defibrillators (ausgenommen Ausrüstungsspezialist)
Fachspezifische Voraussetzung für Ausbilder:
- Eine Bestätigung einer erbrachten Einschulung über die Dienstleistungen des Freizeittauchens und Anforderungen an Dienstleister des Freizeit Gerätetauchens nach ISO 24803
- Zertifizierungen/Bescheinigungen von den betroffenen Bereichen und zusätzlich eine praktische Erfahrung dokumentiert und dem IDIC Headquarter übermittelt.
Gebietsleiter (Operationsmanager)
Es werden Instructortrainer beauftragt das IDIC Headquarter in bestimmten schwer erreichbaren oder schwer durchführbaren Gebieten auf dieser Welt zu unterstützen.
Allgemeine Voraussetzung für Gebietsleiter:
- Ausbilder Trainer / Instructor Trainer
- lange Zeit Mitarbeit im Verband IDIC
Vereinbarung für den Gebietsleiter:
- Es wird über den Umfang der Unterstützung eine zeitliche begrenzte Vereinbarung beidseitig getroffen. Diese Vereinbarung kann jederzeit, ohne bestimmten Grund, von beiden Parteien aufgekündigt werden.
Verbandswechsel ( Cross Over)
Es besteht jederzeit die Möglichkeit einen Verbandswechsel durchzuführen. Um die Qualitätskriterien und Sicherheitskriterien der Standards von der IDIC gewährleisten dokumentiert und dem IDIC Headquarter übermittelt.
Grundvoraussetzungen:
- Erfüllung über die Bereiche aller dafür bestimmten Bedingungen der Verbandsrichtlinien